In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff

Soraya @, Dienstag, 01.10.2013 (vor 4118 Tagen)

Mein Mann und ich besitzen ein Einfamilienhaus in XXXXXX Landkreis Ostallgaeu.
Wir leben auch in Kanada.
Unser Haus wurde 2009 "bezugsfertig".
Da die Gemeinde im November 2004 die Zweitwohnungssteuer eingefuehrt hat, riet uns eine Gemeindeangestellte uns in Yxxxxxxx anzumelden. Das haben wir dem Meldegesetz entprechend getan und sind seit 2009 mit Hauptwohnsitz in Yxxxxxxxx angemeldet. Wir besitzen in der BRD keine
weitere Wohnung. Ein KFZ ist mit Saisonkennzeichen in Yxxxxxx zugelassen.
Nun will die Gemeinde unseren Hauptwohnsitz anzweifeln bzw. nicht gelten lassen und von uns rückwirkend eine Zweitwohnungssteuer erheben.
Wer kennt ein Urteil, welches so einen Fall wie entschieden hat ??


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