In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff

Alfred @, Montag, 14.10.2013 (vor 4258 Tagen) @ Rebell

Ja, da haben die Kläger noch mal die Kurve gekriegt. Ein bisschen Mühe bei der Formulierung der Klage muss man sich schon geben. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Rechtsprechung bei der Zweitwohnungsteuer nicht nur Züge es Absurden aufweist sondern noch im Fluss ist und kommunale Verwaltungen oft daneben liegen, aber u.U. den Ton angeben. Beispiele für eine veränderte/sich ändernde „Rechts“auffassung gibt es genügend. Kann auch von Bundesland zu Bundesland anders sein.


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