In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff
Welche Gemeinde will denn den Hauptwohnsitz anzweifeln? Wie soll das denn gehen? Bis auf wenige Ausnahmen (Kinder/Soldaten) legt der Einwohner fest, wo er seinen Wohnsitz/seine Wohnsitze hat. Oder geht es wieder um die beliebte melderechtliche Frage wo Hauptwohnung/Nebenwohnung/alleinige Wohnung?
Zur Zweitwohnungsteuerpflicht bei Wohnung im Ausland hat der Bayer. VGH in seiner bekannt charmanten Art schon mal was abgelassen(Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 CS 06.2126)
Ob das Urteil im konkreten Fall „passt“, kann ich nicht entscheiden. Aber die Kläger haben sich selten doof verhalten.
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- In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff -
Soraya,
01.10.2013
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Alfred,
01.10.2013
- In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff -
Soraya,
10.10.2013
- Wohnen im Ausland - Alfred, 10.10.2013
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Rebell,
14.10.2013
- In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff - Alfred, 14.10.2013
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Soraya,
10.10.2013
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Alfred,
01.10.2013