In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff

Alfred @, Dienstag, 01.10.2013 (vor 4118 Tagen) @ Soraya

Welche Gemeinde will denn den Hauptwohnsitz anzweifeln? Wie soll das denn gehen? Bis auf wenige Ausnahmen (Kinder/Soldaten) legt der Einwohner fest, wo er seinen Wohnsitz/seine Wohnsitze hat. Oder geht es wieder um die beliebte melderechtliche Frage wo Hauptwohnung/Nebenwohnung/alleinige Wohnung?

Zur Zweitwohnungsteuerpflicht bei Wohnung im Ausland hat der Bayer. VGH in seiner bekannt charmanten Art schon mal was abgelassen(Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 CS 06.2126)

Ob das Urteil im konkreten Fall „passt“, kann ich nicht entscheiden. Aber die Kläger haben sich selten doof verhalten.


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