In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff

Rebell @, Montag, 14.10.2013 (vor 4106 Tagen) @ Alfred

Zur Zweitwohnungsteuerpflicht bei Wohnung im Ausland hat der Bayer. VGH in seiner bekannt charmanten Art schon mal was abgelassen(Urteil vom 17. Januar 2007 - 4 CS 06.2126)****

Ob das Urteil im konkreten Fall „passt“, kann ich nicht entscheiden. Aber die Kläger haben sich selten doof verhalten.

**** scheint inzwischen überholt zu sein, Klage beim VGH war erfolgreich siehe 4ZB 06 1296 vom 24.11.2009
dzu ist anzumerken, dass auch die Kläger daraus gelernt haben, wie man es nicht machen sollte und haben es scheinbar gut verstanden die ersten Fehler zu korrigiern.
Wenn Bürger ähnlich sich bemühen wie die Gerichte - kann etwas rauskommen!

Wenn die Betroffenen, wie die meisten, einfach bezahlen, dann haben die Komnnunen freie Bahn und können immer wieder erhöhen. es passt ja !


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