In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff
Ob das Urteil im konkreten Fall „passt“, kann ich nicht entscheiden. Aber die Kläger haben sich selten doof verhalten.
Danke für den Hinweis Alfred,
man gewinnt auch hier den Eindruck, dass Ehrlichkeit nicht zielführend bewertet wird. Wenn jemand den Fehler macht und dabei zugibt, die meiste Zeit z.B. in Kanada zu verbringen- schnappt die Falle zu.
Wenn allerdings der Betroffene gegenüber dem Bürgermeister seinen Unmut äußert und zusätzlich noch einen Makler beauftragt um die Immobilie abzustoßen aus purer Verärgerung, versucht der Bgm. eine Haft anzuordnen wegen Fluchtgefahr so lange die Steuer nicht entrichtet ist- denn es geht hier um 5 Jahres- Zwst.- Beträge in Gesamthöhe von nicht weniger als € 4500
Das sind neueste Entwicklungen?
Der Sachbearbeiter hat sich inzwischen bereiterklärt beim zustehenden Innenministerium und beim Bayerischen Gemeindetag sich zu erkundigen, obe denn die übrigen bayerischen Kommunen, welche nachweislich in solchen Fällen keine Zwst erheben u.U. gezwungen werden können - damit der Gleichheitsgrundsatz nicht verwässert werde?
Es ehebt sich hier die Frage ob denn Vollzugsdefizite zur Nichtigkeit solcher Satzungen führe ?
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- In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff -
Soraya,
01.10.2013
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Alfred,
01.10.2013
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Soraya,
10.10.2013
- Wohnen im Ausland - Alfred, 10.10.2013
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Rebell,
14.10.2013
- In Kanada gibt es keinen Erstwohnsitzbegriff - Alfred, 14.10.2013
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Soraya,
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Alfred,
01.10.2013