ZWSt bei Untervermietung?
Es geht nicht um Wohnsitze (die man nicht anmelden kann/muss) sondern um die melderechtliche Registrierung mit Haupt- und Nebenwohnung. Da dürfte es richtig sein, dass Du Dich von 2005 bis 2008 in HH vorwiegend aufgehalten hast und dort mit Hauptwohnung (oder mit einziger Wohnung) zu registrieren war. Nach Satzung der Stadt Köln ist die Nebenwohnung als Zweitwohnung anzusehen.
Üblicherweise schreibt die Stadt Köln bei der Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl:
„... sind/waren [Nichtzutreffendes gestrichen] sie in Köln, XXX-Straße ###, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
oder
...waren sie in Köln, XXX-Straße ###, vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
Und fordert dazu auf, die Richtigkeit der melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen.
Enthält Deine Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl eine derartige Zeitangabe? Wenn ja, welche?
Wurde die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuer anerkannt?
Ganz allgemein:
- Steuerschuldner wärst Du nur, wenn Du Inhaber der Wohnung gewesen wärst.
- Die Steuerpflicht für 2005 und 2006 dürfte eigentlich schon verjährt sein.
- Bei Bedarf (weil man nie weiß, wer mitliest) weitere Angaben per Mail direkt an mich.
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