ZWSt bei Untervermietung?

ich, Samstag, 09.08.2014 (vor 3806 Tagen) @ Alfred

- Die Steuerpflicht für 2005 und 2006 dürfte eigentlich schon verjährt sein.

Ich war gestern wohl leicht abwesend ... der Zeitraum war von 2007-2010 (man wird auch nicht jünger *seuftz*). Damit haben sich sich pünktlich vor der Verjährungsfrist gemeldet.

Üblicherweise schreibt die Stadt Köln bei der Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl:
„... sind/waren [Nichtzutreffendes gestrichen] sie in Köln, XXX-Straße ###, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
oder
...waren sie in Köln, XXX-Straße ###, vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ, mit Nebenwohnung gemeldet ...“
Und fordert dazu auf, die Richtigkeit der melderechtlichen Verhältnisse zu überprüfen.
Enthält Deine Aufforderung zur Abgabe der ZWStErkl eine derartige Zeitangabe? Wenn ja, welche?

Genau, so ein Schreiben ist es:

"Wie aus einem Eintrag im städtischen Melderegister hervorgeht, ist im Jahr 2007 eine Änderung Ihrer unter der Adresse xxx Straße, Köln gemeldeten Haupt- in eine Nebenwohnung erfolgt (Meldezeitraum xx.08.2007-xx.05.2010).

Bitte prüfen Sie ob dies zutreffend war und dieser Meldestatus auch Ihren tatsächlichen Wohn- und Lebensverhältnissen entsprochen hat.

...

Um festzustellen, ob Ihnen die oben genannte Wohnung als Zweitwohnung im Sinne der Satzung dient [...] Erklärungsvordruck zur ZWS ausfüllen."

Wurde die doppelte Haushaltsführung bei der Einkommensteuer anerkannt?

Ja, wurde anerkannt (konnte Fahrte etc. absetzen)

Ganz allgemein:
- Steuerschuldner wärst Du nur, wenn Du Inhaber der Wohnung gewesen wärst.

Inhaber war ich (im Sinne von Hauptmieter). Wie gesagt, die Wohnung wurde jedoch untervermietet und ich musste quasi keine Miete mehr zahlen.


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