ZWSt bei Vermietung?
Steuerbetrug muss es nicht unbedingt sein, auch wenn hier Fußfallen lauern.
Steuerlich absetzbar war die Miete für die beruflich bedingte Wohnung in Hamburg und nicht für die Wohnung in Köln. Die Kölner Mieteinnahmen waren allerdings als Einkünfte zu versteuern – aber das wäre ein anderes Kapitel.
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