ZWSt bei Vermietung?

Alfred @, Sonntag, 10.08.2014 (vor 4471 Tagen) @ ich

Die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung macht es etwas schwieriger, der ZWSt zu entkommen. Falls Du zahlen musst, kannst Du sie allerdings bei der Einkommensteuer geltend machen (kleiner Trost?).

Wenn Du nachweisen kannst (Mietvertrag - sofern noch vorhanden), dass Du die gesamte Wohnung uneingeschränkt vermietet hast, bist Du eher als Vermieter denn als Hauptmieter anzusehen - und damit kein Inhaber. Die Nebenwohnung wäre dann als eine tatsächliche, jederzeit widerrufliche Wohngelegenheit zu deklarieren. Könnte eine Möglichkeit sein, der ZWSt zu entkommen.


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