ZWSt bei Vermietung?

Alfred @, Donnerstag, 14.08.2014 (vor 3801 Tagen) @ ich

Bei der Antwort bedenken: Das „zweitwohnungsteuerrechtliche Innehaben“ einer Wohnung (Erst- oder Zweitwohnung) ist keine Voraussetzung für die einkommensrechtliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung.
Aber der Fußfallen lauern viele.


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