Hohe Einnahmen trotz ungültiger Zwst-Satzungen ?trotz Vermietungsverbot?

Alfred @, Donnerstag, 14.08.2014 (vor 3677 Tagen) @ René

Du bemängelst vermutlich Orte wie Prien, die folgende Regelung in ihrer Satzung haben:

(3) Ist zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld die Verfügbarkeit der Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgrund eines Vertrages mit einer Vermietungsagentur, einem Hotelbetrieb oder einem vergleichbaren Betreiber zwecks Weitervermietung zeitlich begrenzt beträgt die Steuerschuld bei einer tatsächlichen Verfügbarkeit im Veranlagungszeitraum von
a) bis zu zwei Wochen 25 v. H.
b) bis zu einem Monat 50 v. H.
c) bis zu zwei Monaten 75 v. H.
der Sätze nach Abs. (1).

Ehrlich gesagt wirkt diese Regelung auf mich auch befremdlich, ...

Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach (Frage der Mischnutzung). Befremdlich hin oder her, diese Regelung entspricht der Rechtsprechung. Das fehlende Komma dürfte rechtlich nicht erheblich sein.


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