Hohe Einnahmen trotz ungültiger Zwst-Satzungen ?trotz Vermietungsverbot?

Alfred @, Freitag, 15.08.2014 (vor 3951 Tagen) @ Rebell

Die von René zitierte und als befremdlich eingestufte Regelung, auf die sich mein Kommentar ersichtlich bezieht, hat mit der Baunutzungsverordnung/dem Baurecht nichts zu tun. Der von mir gewählte Begriff der Mischnutzung bezieht sich auf diese zweitwohnungsteuerrechtliche Regelung, s. z.B. BVerwG Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04.

Was das Baurecht angeht: Wenn die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste in reinen Wohngebieten verboten ist, dann ist das so und ggf. durchzusetzen. Aber dieses Thema hat mit der Zweitwohnungsteuer nur am Rande zu tun.


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