Hohe Einnahmen trotz ungültiger Zwst-Satzungen ?trotz Vermietungsverbot?
Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach (Frage der Mischnutzung). Befremdlich hin oder her, diese Regelung entspricht der Rechtsprechung. Das fehlende Komma dürfte rechtlich nicht erheblich sein.
Sorry- ist denn das was Du hiermit zum Ausdruck bringen willst mit der Mischnutzung und dem was zu diesem Thema auch Rene zur Diskussion gestellt hat ist etwas Anderes ?
Kann es denn sein, dass Du was ganz anderes damit sagen möchtest?
Im Grunde geht es doch darum, dass Satzungen Dinge erlauben bzw. zur Bedingung machen welche im Grunde unzulässig sind!
Kannst wenigstens dem zustimmen?
Entweder gibt es Gesetze wie die Bauordnung und BauNVO - das sind nämlich Bundesgesetzgebungsverfahren und seit 1962 nicht von ungefähr in Kraft gesetzt worden - eigentlich um Ordnung zu schaffen für Kommunen und Städte.
Wildwuchs auf kleinen Dörfern sind im Grund noch lange nicht untersagt, aber auch dort gibts manchmal bei 'Genehmigungsverfahren ganz enorme Probleme, wenn kein Bebauungsplan ausgewiesen ist. Schließlich kosten solche Verfahren für die Festlegung eines Bebauungsplanes enorm viel Aufwand und Geld.
Es ist kaum vorstellbar, dass man bundesweit nun wegen ein paar Tourismuskommunen eine generelle Änderung auf den Weg bringen möchte oder sollte- welche den Wildwuchs - der nun über viele Jahre geduldet und nicht geahndet worden ist-zum Vorteil für diese kleine Gruppe generell ändert?
Man stelle sich nun vor, sämtliche Wohngebiete werden nicht mehr geschützt vor der Nutzung durch ständig wechselnde Gäste- was das dann bedeuten würde? Auch generell unerwünschte Geschäftsfelder müssten dann
ausgeschlossen werden! Damit wäre wieder RRegelungswut und Bürokratie hoch 3 erforderlich.
Da möchte ich gerne wissen und erfahren wie sich die Mehrheit deutscher Städte und Kommunen dazu für eine Zustimmung signalisieren.
Es gibt doch kein Bundesgesetz zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, das ist lediglich freiwillige eigenartige Sache der Kommunalverwaltungen und diese glaubten bisher grenzenlos und willkürlich mit der Sache hantiern zu können, lediglich Einnahmen zu generieren und das ohen Gegenleistung - den Rest sollten Gerichte richten!
In diese Falle mit der Ignorierung der BauNVO sind diese nun selbst hineingeschlittert, nur hat es bisher niemand gemerkt und darauf aufmerksam gemacht.
Wie einfach hätten es denn gerade diese Kommunen mit den vielen Zweitwohnungen in der Hand gehabt, wenn bei Ausweisung eines Bebauungsplanes nur Erstwohnsitzbürger als Bauherrn und Nutzer mit Eigennutzung ohne jegliche Vermietung festgelegt worden wären?
So wie der Zustand nun ist- beklagt man sich über die "Reichen" welche den Einheimischen quasi die Lebensgrundlagen = Immobilienerwerb im eigenen Ort sich wegen "Armut" nicht leisten kannn - die bösen Fremden machten sich dadurch unbeliebt, weil diese sich bemühten die Wirtschaft auch in diesen Touristikorten zum Wachstum zu verhelfen und dadurch die Einheimischen nur in Nöte brachten, wie z. B. auf der Insel Sylt die Einheimischen gezwungen seien auzuwandern, nur weil die bösen nicht erwünschten Fremden alles kaufen und bezahlen können.
Dass allerdings viele Bürger vor Ort einmal die großen Nutznießer waren, das wird unter den Teppich gekehrt und genau dieser Personenkreis sitzt doch in allen Kommunalparlamenten - ist das eine Zufall?
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