Hohe Einnahmen trotz ungültiger Zwst-Satzungen ?trotz Vermietungsverbot?

Rebell @, Freitag, 15.08.2014 (vor 3800 Tagen) @ Alfred

Das hat das Bundesverwaltungsgericht schon mehrfach (Frage der Mischnutzung). Befremdlich hin oder her, diese Regelung entspricht der Rechtsprechung. Das fehlende Komma dürfte rechtlich nicht erheblich sein.

Wenn Du lieber Alfred mal wieder Recht haben möchtest, dann sei doch bitte so nett nenne hier mal eine derartige VG- Entscheidung, wo exakt darauf eingegangfen wird, dass eine Vermietung von Ferienwohnungen in Wohngebieten als vollkommen zulässig sei.!

Diese Diskrepanz haben nämlich alle bayerischen Kommunen bei der Ausarbeitung der Satzungen nicht beachtet. Die Urheberin oder Mutter dieser bayerischen Satzungen nennt sich nämlich Frau Dr. Juliane Thimet ist zuständig beim bayerischen Gemeindetag für Kommunalwesen.

Fakt ist auch: die Touristiker in allen bayerischen Fremdenverkehrsorten wollten doch damit erreichen, dass diese Zweitwohnungen die Aufnahmekapazitäten für Gäste einfach erweitert würden, und dieses ohne zusätzliche Investitionen.Hinzu kommt noch, so die gemachte Aussage einer Touristik - Direktorin: "Die Besitzer von Zweitwohnungen haben ihre Wohnungen oft viel besser ausgestattet und im Schuß als manche Einheimischen, die möchten oft die letzten "Löcher" auch noch sehr teuer vermieten.
Es gibt genügend nachweisbare Zweitwohnungsbesitzer, welche über die Anmeldungen zur Kurtaxe für die jeweils wechselnden Gäste, an über 200 Tagen eine Vermietung vornehmen, diese bekommen keinen Steuernachlass weil sie es nicht einsehen aauch noch 25 % der Vermietungsgentur ohne Gegenleistung abzutreten. Während ein ZWB mit einem Vertrag der eine Begrenzung auf 2 Wochen als Eigennutzung vorweist, die tatsächliche Vermietungszeit nur 80 Tage beträgt der bekommt den Steuernachlaß!

Lasst uns doch nun zusätzlich gespannt sein was noch folgen wird, wenn die Baunutzungsverordnung bundeseinheitlich mit Nachdruck auf Vollzug verfolgt wird??
Das Ding mit der Rechtswidrigen Satzung, dass über derartige Verträge eine Zweitwohnung zu einer Ferienwohnung Zweckentfremdet wird ist vergleichbar wie das Verbot auf der Autobahn auf die Gegenrichtung zu fahren, das ist nicht mal der Polizei erlaubt- aber eventuell Alfred!!


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