Zahlung unter Vorbehalt möglich?

Aramec @, Mittwoch, 17.09.2014 (vor 3767 Tagen)

Hallo zusammen,

in den letzten Tagen habe ich meinen Zweitwohnungssteuerbescheid von der Stadt Halle bekommen. Da anscheinend noch Verfahren zur Rechtgültigkeit der Steuer (bzw. der Satzung zur Steuer?) in Halle anhängig sind, würde ich gerne nur unter Vorbehalt zahlen, um mein Geld evtl. zurück zu fordern, sollte diese Steuer doch noch irgendwann in Halle das zeitliche segnen.

Kann das so funktionieren wie ich mir das verstelle? Muss ich irgendwas beachten?

Um die Zahlung selbst komme ich ja sicher erst mal nicht rum ohne selbst zu klagen oder mich verklagen zu lassen. Auf den Spaß will ich mich aber nicht einlassen. Und bei der mir bekannten Rechtslage hätte ich sicher auch kaum Aussichten auf Erfolg. Bleibt also nur noch zu hoffen, dass die Steuer noch irgendwie abgeschmettert wird und ich dann auf diesem Wege nachträglich vielleicht nochmal an meine Geld komme.

Ich freue mich auf hilfreiche Beiträge.

Viele Grüße
Aramec


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