Zahlung unter Vorbehalt möglich?

René ⌂ @, Dienstag, 23.09.2014 (vor 3761 Tagen) @ Aramec

Dir geht es vermutlich nicht um "den Vorbehalt" als solches (dazu hat sich Alfred schon geäußert), sondern dass dein Verfahren offen bleibt.

Dazu musst du eben Rechtsmittel einlegen, i.d.R. ist dies zunächst ein Widerspruch (siehe dazu deinen Bescheid). Dabei solltest du auf das laufende Verfahren auch hinweisen - und bitten, die Entscheidung auf den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Wird der Widerspruch abgelehnt, müsstest du sonst selbst die Klage erheben. In der Regel haben Kommunen auch kein großes Interesse an vermeidbaren, parallelen Prozessen...

Wichtig: die Fristen!


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