Zahlung unter Vorbehalt möglich?
„Zahlung unter Vorbehalt“ ist bei einer Steuerschuld ohne rechtliche Begründung des Vorbehalts Widerspruch/Klage) möglich aber sinnlos. Umgekehrt ist bei einem Widerspruch/einer Klage der Zusatz „unter Vorbehalt“ bei der Zahlung überflüssig. Was noch ausstehende Entscheidungen zur Nichtigkeit der Satzung angeht: Da haben andere geklagt.
Man kann natürlich auch ohne Widerspruch/Klage die Aussetzung des Vollzugs bis zur endgültigen Entscheidung beantragen. Ich bezweifle aber, dass die Stadt sich darauf einlässt.
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Aramec,
17.09.2014
- Zahlung unter Vorbehalt möglich? - Rebell, 18.09.2014
- Zahlung unter Vorbehalt möglich? - Alfred, 18.09.2014
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René,
23.09.2014
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Mollie,
02.12.2014
- Zahlung unter Vorbehalt möglich? - Alfred, 03.12.2014
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Mollie,
02.12.2014