Zahlung unter Vorbehalt möglich?

Alfred @, Donnerstag, 18.09.2014 (vor 3918 Tagen) @ Aramec

„Zahlung unter Vorbehalt“ ist bei einer Steuerschuld ohne rechtliche Begründung des Vorbehalts Widerspruch/Klage) möglich aber sinnlos. Umgekehrt ist bei einem Widerspruch/einer Klage der Zusatz „unter Vorbehalt“ bei der Zahlung überflüssig. Was noch ausstehende Entscheidungen zur Nichtigkeit der Satzung angeht: Da haben andere geklagt.

Man kann natürlich auch ohne Widerspruch/Klage die Aussetzung des Vollzugs bis zur endgültigen Entscheidung beantragen. Ich bezweifle aber, dass die Stadt sich darauf einlässt.


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