Zahlung unter Vorbehalt möglich?
Hallo,
das Steueramt der Stadt hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich steuerpflichtig bin, weil ich mit Nebenwohnung gemeldet bin. Das Oberverwaltungsgericht soll zugunsten der Stadt entschieden haben.
Wie ist denn da jetzt der aktuelle Stand? Zuletzt hieß es doch, die Satzung wäre nichtig? Was stimmt jetzt?
Gruß
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Aramec,
17.09.2014
- Zahlung unter Vorbehalt möglich? - Rebell, 18.09.2014
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René,
23.09.2014
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Mollie,
02.12.2014
- Zahlung unter Vorbehalt möglich? - Alfred, 03.12.2014
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Mollie,
02.12.2014