Zahlung unter Vorbehalt möglich?

Mollie, Dienstag, 02.12.2014 (vor 3405 Tagen) @ René

Hallo,

das Steueramt der Stadt hat mir jetzt mitgeteilt, dass ich steuerpflichtig bin, weil ich mit Nebenwohnung gemeldet bin. Das Oberverwaltungsgericht soll zugunsten der Stadt entschieden haben.
Wie ist denn da jetzt der aktuelle Stand? Zuletzt hieß es doch, die Satzung wäre nichtig? Was stimmt jetzt?

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion