Zahlung unter Vorbehalt möglich?

Rebell @, Donnerstag, 18.09.2014 (vor 3766 Tagen) @ Aramec

Kann das so funktionieren wie ich mir das verstelle? Muss ich irgendwas beachten?

Die Sach mit Zahlung unter Vorbehalt, ist oftmals ein Schuß in den kalten Ofen. In den wenigsten Fällen rücken die Kommunen danach das Geld ohne Klage heruas.
Besser bist Du dran, wenn Du beim VG- Klage erhebst, das geht auch ohne Anwalt, wichtig ist die Frist einhalten.

Gleichzeitig beantragst dabei ruhendes Verfahren bis zur Entscheidung eines besimmten anhängigen Verfahrens und auch einen Antrag einbringen auf Aussetzung des Vollzugs. Klagehinweis an die Kommune !

Das VG wird wohl verhältnismäßig schnell zu verstehen geben ob dem Antrag - Aussetzung des Vollzugs stattgegeben wird. Daraus ist dann auch erkennbar abzuleiten wie die Sache im Hauptverfahren wohl ausgehen könnte.


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