Zahlung unter Vorbehalt möglich?

Alfred @, Mittwoch, 03.12.2014 (vor 3842 Tagen) @ Mollie

Wenn das Steueramt der Stadt Halle Dir mitteilt, Du seist steuerpflichtig, weil Du mit Nebenwohnung gemeldet bist und sich dabei auf eine Entscheidung des OVG beruft, ist das eine glatte Lüge. Steuerpflichtig ist nur, wer Inhaber (Eigentümer, Mieter oder vergleichbar Verfügungsbefugter) der Nebenwohnung ist.

Richtig ist allerdings, dass die Satzung der Stadt Halle leider vom OVG für rechtmäßig befunden wurde. Das hat allerdings nicht viel zu sagen, denn was ein OVG erkennt oder nicht erkennt, hängt von vielen Faktoren ab, muss nicht richtig sein und unterliegt höchstrichterlicher Nachprüfung.


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