für Insel Sylt 10 Millionen Zweitwohnungsteuer dank Pauli?

Rebell @, Mittwoch, 24.09.2014 (vor 3713 Tagen) @ Alfred

Zweitwohnungen werden weder baurechtlich genehmigt noch gebaut. Gemeint sind hier wohl Ferienwohnungen.


OK- ja dann werden eigentlich die Ferienwohnungen zweckentfremdet und trotzdem als Zweitwohnung besteuert?

Wie passt das denn zur Aussage des bayerischen Innenministers, mit dem Hinweis: "Ferienwohnungen sind keine Wohnungen im Sinne der BauNVO?

In vielen Kommunen werden Wohnungen genehmigt und gebaut und das gem Bebauungsplan im Wohngebiet- danach als Ferienwohnung wiederum zweckentfremdet und dies alles von den Kommunen gefördert und geduldet obwohl diese Nutzung lt. Gerichtsurteile für unzulässig erklärt bleibt?

Lasst uns gespannt sein ob man sich auch auf der Insel Sylt mit einem Einheimischen- Modell an der EU- Regelung die Zähne ausbeißen wird ?

Wer kann hier noch die Sache wirklich überblicken ?


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