-Bad-Fuessings-Kultur-

Rebell @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3487 Tagen) @ René
bearbeitet von René, Freitag, 31.10.2014

oder hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen vorsätzlich geschaffen um eine gewisse Minderheit auszusteuern und dabei als "Reiche" an den Pranger zu stellen mit dem Argument Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur?

ist das denn so schwer zu verstehen? Der gesetzlich geregelte Kommunale Finanzausgleich kennt nur Bürger mit Erstwohnsitz das sind die edlen Bürger, jene mit Zweitwohnsitz sind einmal edle Bürger und das andere Mal sind es die unerwünschten Bürger, das hat doch der Gesetzgeber so fixiert. ganz toll ist allerdings wenn das Rollenspiel von vorne beginnt!!

Die kommunen sind somit gezwungen worden deise unerwüünschten unedlen Bürger mit einer kommunalen Steuer mit Hunden- Besitzer gleichgestellt die unerwünschten Zweitwohnungsbesitzer extra zu besteuern. Dies geschieht allerdings nicht in allern Kommunen - also nur die auserlesenen Kommunen vollziehen diese Besteuerung - und das auch noch willkürlich.

Dieses Argument "Beitrag zur Erhaltung der Infrastruktur" stammt ja insbesondere aus Überlingen bzw. den anderen Kommunen aus den Anfangsjahren.

von wegen in den Anfangsjahren - das ist heute noch so und auch morgen die gleiche Ausrede!

Ich kann deinen Vorsatz nicht nachvollziehen ;-)

ja dann lass es einfach bleiben - die Wahrheit zu hören und zu lesen fällt einem Blinden genauso schwer wie einem Taubstummen.

Du vergleichst Aufwand- mit Substanzsteuer. Und einmalig mit wiederkehrend. Und die Vermögensabgabe ist nicht per se verboten.

Bestandsbesteuerung - ist allerdings nur dort möglich wo ein Bestand anzutreffen ist , bei Habenichts kann nichts gefordert werden.

Leider verurteilen die Habenichts all jene die etwas haben - unterschlagen allerdings warum man denn nichts hätte - nicht gelernt nichts bewegt nur immer gefordert bleibt Habe- oder Taugenichts?????!

Es scheint es funktioniert recht gut die Volksverdummung bis ins letzte Nest unserer Republik?


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