-Bad-Fuessings-Kultur-

René ⌂ @, Freitag, 31.10.2014 (vor 3435 Tagen) @ Rebell

Der gesetzlich geregelte Kommunale Finanzausgleich kennt nur Bürger mit Erstwohnsitz das sind die edlen Bürger, jene mit Zweitwohnsitz sind einmal edle Bürger und das andere Mal sind es die unerwünschten Bürger, das hat doch der Gesetzgeber so fixiert.

Die Voraussetzung für die ZWS ist das Grundgesetz und die Landesgesetze, die diese Hoheit weitergeben. Der kommunale Finanzausgleich spielt dafür keine Rolle. Aus dem Blickpunkt "Nicht ganzjährige genutzte Infrastruktur" (siehe Alfred) nicht einmal argumentativ.

Dass es aber unbenommen davon sinnvoll ist, Nebenwohnungen im Rahmen des Ausgleichs mit zu berücksichtigen, hatten wir ja schon mal gesprochen.

Ansonsten: Danke, dass ich durch die den Begriff der Einwohnerveredelung kennengelernt habe, aber du verwendest ihn falsch: das sind Aufschläge für Stadtstaaten bzw. Großstädte.


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