Widerspruch in Erfurt

Christian @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6275 Tagen) @ Darkmark

». Und natürlich soll sie auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
Die (Erfurter) Zweitwohnungsteuer hat nichts Natürliches - sie ist ….

» Leider kann sie die Wohnung nicht als Erstwohnsitz anmelden, da ihr Eltern
» sich ein Haus gekauft haben und auf die Eigenheimzulage angewiesen sind.

Das ist kein Grund, ein Gesetz nicht zu befolgen. Wenn sie sich, zeitlich gesehen, vorwiegend in Erfurt aufhält, hat sie sich dort mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung anzumelden. Wenn sie sich dort nicht vorwiegend aufhält, z.B. weil sie in den Semesterferien, an Wochenenden und sonstigen vorlesungsfreien Zeiten, Praktika usw. bei ihren Eltern wohnt, hat sie sich in Erfurt mit Nebenwohnung anzumelden.

Hält die Freundin sich derzeit vorwiegend in Erfurt auf, will aber, aus welchen Gründen auch immer, ihre Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung behalten, muss sie ihre Lebens- und Wohnverhältnisse so einrichten, dass sie sich vorwiegend dort aufhält oder zumindest ein Zweifelsfall wird, bei dem sich bei zeitlicher Betrachtung nicht feststellen lässt, wo sie sich vorwiegend aufhält. Das muss sie - so oder so - der Meldebehörde plausibel darlegen.

Was bei einem Zweitwohnungsteuerbescheid zu tun ist> Widerspruch einlegen und dann, weil Erfurt den vermutlich ablehnen wird, muss die Freundin wohl oder übel vor dem Verwaltungsgericht Weimar klagen. Dieses hat für eine derartige Fallkonstellation bei der Stadt Weimar (ähnlich rechtswidrige Satzung wie Erfurt) in bereits entschieden, dass keine Zweitwohnungsteuerpflicht besteht. Sieht also gut aus, aber klagen muss jeder selbst.

Noch Fragen>

Gruß


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