Widerspruch in Erfurt

Yvonne Winkler @, Montag, 26.03.2007 (vor 6234 Tagen) @ Darkmark

Das kommt darauf an, was man will:

bei 1. war alles für die Katz'
bei 2. schiebt man die Sache auf die lange Bank
bei 3. beschleunigt man das Verfahren und tritt einer Klage näher

Je nachdem, wie lange das Zeitfenster ist, dass man sich zur Klärung der Angelegenheit lassen möchte. Ich weiß nicht, wie die Rechtsentwicklung weitergeht. Es sind in vielen Städten etliche Klagen anhängig und ich gehe davon aus, dass es dieses Jahr noch viele Entscheidungen geben wird. Welcher Auffassung sich das Thüringer Landesverwaltungsamt anschließt, kann ich nicht abschätzen.

Selbstverständlich kann die Freundin sich ab dem Moment ab-,bzw. ummelden, ab dem ihr Meldestatus sich ändert oder geändert hat.

YW


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