Widerspruch in Erfurt
»Hallo,
die nicht beantwortete Frage war, ob Deine Freundin sich vorwiegend in Erfurt aufgehalten hat. Ich gehe mal davon aus, dass es so war und die Meldung mit Nebenwohnung daher berichtigt ist oder war.
Wenn die Zweitwohnungsteuer unberechtigt ist, und das ist sie in diesem Fall, ist jede Steuerforderung unberechtigt (auch die nachträgliche). Voraussetzung ist allerdings, dass FRISTGERECHT gegen ALLE Forderungen der Stadt Widerspruch eingelegt und nach Ablehnung des Widerspruchs geklagt wird. Das gilt auch für neue/zukünftige Steuerforderungen.
Bis zur endgültigen Entscheidung ist der Steuerbescheid allerdings erst Mal zu bedienen, es sei denn, es wird auf aufschiebende Wirkung geklagt. Davon rate ich meist ab, weil des die Gerichte nur unnötig belastet. Da ist es besser, bei der Stadt Ratenzahlung zu beantragen bzw. in (kleinen) Raten zu zahlen.
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Gruß
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