Widerspruch in Erfurt

Christian @, Donnerstag, 15.02.2007 (vor 6274 Tagen) @ Darkmark

Hallo,
ein Widerspruch ist formlos (nicht inhaltlos) und wird - darüber musst Du Dir klar sein - von der Stadt (die darüber zu entscheiden hat) aller Wahrscheinlichkeit abgelehnt (verbunden mit einer „Bearbeitungsgebühr“). Das bedeutet im Klartext: Widerspruch macht nur Sinn, wenn man bereit ist, dann auch den nächsten Schritt zu gehen - die Klage vor dem Verwaltungsgericht. Nur dann gibt es das Geld zurück.

Der Widerspruch befreit auch nicht von der fristgerechten Zahlung des angeforderten Betrags. Dazu bedürfte es einer Klage auf aufschiebende Wirkung des Widerspruchs. Ist durchaus möglich, mag ich aber nichts. So hoch ist der Betrag nicht, und die Gerichte werden mit dem Unfug, den die Städte da anrichten, nur unnötig belastet. Falls es zu sehr drückt: Mit dem Widerspruch Ratenzahlung beantragen und erst mal in Raten zahlen - monatlich ca. 7,5% des Jahresbetrages halte ich für durchaus angemessen. Wenn man dann irgendwann feststellt, dass das immer noch zu viel ist, kann man ja um Minderung der Raten bitten und einstweilen weniger zahlen - was die nicht vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit halt so hergibt.:-) :-(

Nun ist Erfurt vermutlich ein zäher Brocken. So wie ich von der Jury gehört habe, soll die Satzung bei „Deutschland sucht die supermieseste Satzung 2006“ ganz oben stehen und wird wahrscheinlich gewinnen (vor Kempten im Allgäu - die Satzung ist nur miserabel). Es konnten aber noch nicht alle Bewerbungen gesichtet werden. Manche Städte halten ihre Satzung sogar (schamhaft> - eigentlich unvorstellbar) verborgen.

Ein Hinweis auf den Sachverhalt und auf ein oder zwei relevante gerichtliche Entscheidung sollte genügen. Bei Erfurt ist VG Weimar empfehlenswert und wegen der Aktualität zusätzlich das OVG RLP - die waren besonders gründlich. Den Artikel von Yvonne Winkler kann man auch „lobend“ erwähnen - dann hätte die Verwaltung sogar was Sinnvolles zu tun. Wenn sie sich denn überhaupt mit dem Inhalt des Widerspruchs zu beschäftigen gewillt ist. Wo ich so meine Zweifel habe.

Reicht das oder gibt es noch Fragen>

Gruss


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion