Widerspruch in Erfurt

FG @, Freitag, 16.02.2007 (vor 6714 Tagen) @ Darkmark

» Meine Freundin studiert seit ca. 1,5 Jahren in Erfurt. Und natürlich soll
» sie auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
» Leider kann sie die Wohnung nicht als Erstwohnsitz anmelden, da ihr Eltern
» sich ein Haus gekauft haben und auf die Eigenheimzulage angewiesen sind.

Die Kinderzulage im Rahmen der Eigenheimzulage hängt nicht vom Meldestatus des Kindes ab.

Die Inanspruchnahme der Kinderzulage setzt voraus, dass der Zulageberechtigte für das jeweilige Jahr des Förderzeitraums zumindest für einen Monat für das Kind Kindergeld oder einen Freibetrag für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 6 EStG erhält und das Kind im Jahr der Anschaffung des hauses oder zu einem späteren Zeitpunkt im Förderzeitraum zum Haushalt des Anspruchsberechtigten gehört oder gehört hat. Dass das Kind in dem begünstigten Objekt wohnt ist nicht Voraussetzung. (BMF-Schreiben vom 18. 2. 2003 - BStBl I S. 182).

Macht Euch in der Frage noch mal richtig schlau. Das ist wirklich kein Hinderungsgrund für eine Ummeldung (die nach dem Melderecht, wie schon von Christian erwähnt, zwingend vorgeschrieben ist).


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