Bitte um Aufklärung

Christian @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 6274 Tagen) @ thmu

Hallo Thomas,

wer eine Wohnung bezieht, hat sich anzumelden (unverzüglich - spätestens, je nach Meldegesetz des Landes, nach 2 bis 6 Monaten). Wer das unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Das hat mit Wohnsitz, Zweitwohnungsteuer und ähnlichem Mumpitz grundsätzlich erst Mal überhaupt nichts zu tun.

Zweitwohnungsteuer ist in Deiner Fallkonstellation nicht zulässig, falls die Chemnitzer Satzung an das Melderecht anknüpft. Falls nicht, ist sie fällig. Ich kenne die Chemnitzer Satzung nicht.

» Was passiert, wenn ich mich anmelde>

Dann bist Du mit Nebenwohnung in Chemnitz gemeldet und wirst irgendwann eine Aufforderung zur Abgabe einer „Erklärung zur Zweitwohnungsteuer“ - oder wie immer die Chemnitzer diesen „amtlichen Vordruck“ zu nennen belieben - erhalten. Die Erklärung muss ausgefüllt und abgegeben werden.

» Was passiert, wenn ich meinen 2.ten Wohnsitz steuerlich geltend mache>

Es heißt im Einkommensteuerrecht auch „Zweitwohnung“ - ist aber was anderes. Mit dieser einkommensteuerrechtlichen Zweitwohnung kannst Du - Steuern sparend - doppelte Haushaltsführung geltend machen. Für Näheres dazu empfehle ich einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Arbeitskollegen, der sich damit auskennt.

Noch Fragen>

Gruß


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion