Bitte um Aufklärung
Hallo FG
Es gibt keinen Punkt, der im vorliegenden Fall daran zweifeln lässt, das nicht bezahlt werden muss. In Chemnitz sind idiotischerweise die Erwerbszweitwohnungen nicht dauernd getrennt lebender Verheirateter, deren Familienwohnung außerhalb von Chemnitz liegt, von der Zweitwohnungsteuer befreit.
Dass es so ist, daran habe ich in meinem letzten Posting doch wohl hoffentlich wohl keinen Zweifel gelassen, oder>
Von welchem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll denn jetzt die Rede sein>
Noch Fragen>
Gruß
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thmu,
14.02.2007
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Christian,
14.02.2007
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