Bitte um Aufklärung
» Hallo FG,
»
» nun muss ich leider berichtigen. Der Beschluss des Verfassungsgericht
» lautet nicht, dass ein nicht dauernd getrennt lebender verheirateter, der
» seine Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde hat, für seine
» Erwerbszweitwohnung nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden darf.
» Da wüßte ich was von.
»
Ähh, wie denn sonst> Bzw. wo ist im vorliegenden Fall der Punkt, der daran zweifeln lässt, dass es sich um einen Fall im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils handelt>
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thmu,
14.02.2007
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Christian,
14.02.2007
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FG,
14.02.2007
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Christian,
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14.02.2007