Bitte um Aufklärung

FG @, Mittwoch, 14.02.2007 (vor 7205 Tagen) @ Christian

» Hallo FG,
»
» nun muss ich leider berichtigen. Der Beschluss des Verfassungsgericht
» lautet nicht, dass ein nicht dauernd getrennt lebender verheirateter, der
» seine Hauptwohnung in einer anderen Gemeinde hat, für seine
» Erwerbszweitwohnung nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden darf.
» Da wüßte ich was von.
»

Ähh, wie denn sonst> Bzw. wo ist im vorliegenden Fall der Punkt, der daran zweifeln lässt, dass es sich um einen Fall im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils handelt>


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