Nachträgliche Erhebung der Steuer

ThomasTR @, Sonntag, 18.02.2007 (vor 6276 Tagen)

Hallo,

ich bin betroffen von der neu eingeführten Steuer in Trier und habe Mitte Januar den Erhebungs-Fragebogen zugesandt bekommen.
Als Reaktion habe ich per Internet den Zweitwohnsitz zum 01.01.2007 gekündigt. Die Abmeldebestätigung liegt mittlerweile vor. Was soll ich mit dem Fragebogen tun> Ausfüllen und zurücksenden> Allerdings ist meine Befürchtung, daß die Stadt Trier auf nachträgliche Zahlung besteht, da der Fragebogen mit den Worten "Die Wohnung ist/war Zweitwohnung im Sinne..." beginnt und das scheint mir darauf hinzudeuten, daß die Steuer auch noch nachträglich erhoben werden kann. Es gibt weiterhin keinen Punkt in diesem Bogen mit dem man eine Abmeldung bestätigen kann. Oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und auf die Reaktion der Stadt warten, allerdings wird bei verspäteter Meldung gleich mit Ordnungsbußgeld gedroht.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Thomas


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