Nachträgliche Erhebung der Steuer
Hallo,
» Als Reaktion habe ich per Internet den Zweitwohnsitz zum 01.01.2007
» gekündigt. Die Abmeldebestätigung liegt mittlerweile vor.
Ist vorbildlich, war wohl falsch gemeldet
, sprich die tatsächlichen Lebensverhältnisse entsprachen nicht dem Melderechtsstatus>
Und damit wurde das Melderegister bereinigt>
Ausfüllen würde ich den Fragebogen, indem ich mitteile, dass ab 1.1.2007 die Nebenwohnung zur Hauptwohnung wurde.
Klar kann die Stadt Trier die Zweitwohnungsteuer rückwirkend für die Zeit vor der Ummeldung verlangen, fragt sich nur, ob das rechtmäßig ist.
Habe die Satzung nicht vorliegen. Wenn sie an das Melderecht anknüpft hätte ich begründete Zweifel.
Ignorieren ist meist nicht die beste Lösung
YW
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ThomasTR,
18.02.2007
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Yvonne Winkler,
19.02.2007
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valswasser,
01.01.2008
- Nachträgliche Erhebung der Steuer - Christian, 02.01.2008
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valswasser,
01.01.2008
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Christian,
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- Nachträgliche Erhebung der Steuer - ThomasTR, 19.02.2007
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Yvonne Winkler,
19.02.2007