Nachträgliche Erhebung der Steuer
Hallo Yvonne,
hallo Christian,
ich danke Euch für Eure Beiträge, die haben mir geholfen.
Natürlich meinte ich abmelden und nicht kündigen.
Das war schon alles so korrekt, ich meine mit den Lebens- und Wohnverhältnissen.
Wichtig war mir bloß zu wissen, ob ich rückwirkend belangt werden könnte, da ich über eine sehr langen Zeitraum dort gemeldet war.
Thomas
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ThomasTR,
18.02.2007
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Yvonne Winkler,
19.02.2007
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valswasser,
01.01.2008
- Nachträgliche Erhebung der Steuer - Christian, 02.01.2008
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Yvonne Winkler,
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