Nachträgliche Erhebung der Steuer

ThomasTR @, Montag, 19.02.2007 (vor 6561 Tagen) @ Christian

Hallo Yvonne,
hallo Christian,

ich danke Euch für Eure Beiträge, die haben mir geholfen.
Natürlich meinte ich abmelden und nicht kündigen.
Das war schon alles so korrekt, ich meine mit den Lebens- und Wohnverhältnissen.:-D
Wichtig war mir bloß zu wissen, ob ich rückwirkend belangt werden könnte, da ich über eine sehr langen Zeitraum dort gemeldet war.

Thomas


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