Nachträgliche Erhebung der Steuer

valswasser @, Dienstag, 01.01.2008 (vor 6245 Tagen) @ Christian

lieber christian,

ich bekam am 19.11.2007 post vom steueramt nürnberg, dass ich für meinen zweitwohnsitz bei meinen 'eltern' (kinderzimmer) zweitwohnsitzsteuer nachträglich ab dem 01.01.2005 zahlen muss.
ich habe aber erst ab dem 01.01.2006 einen zweitwohnsitz in nürnberg angemeldet und wurde bei der anmeldung noch sonst von irgend jemanden über diese steuer informiert. nach fast 2 jahren kommt nun das steueramt am 19.11.2007 zum ersten mal auf mich zu und bittet nun nachträglich um die angaben und nachzahlung der zweitwohnsitzsteuer.
wenn ich vorher davon gewusst hätte oder man mich bei der anmeldung informiert hätte, dann würde ich ja nichts dagegen sagen. oder wenn man mich im laufe des jahres 2006 bei mir gemeldet hätte. aber 2 jahre hinterher ohne vorkenntnisse finde ich schon sehr merkwürdig. kann ich mich da irgendwie wehren.
mir geht es nicht um die zweitwohnungssteuer für die gegenwart oder zukunft, sondern um die fehlende informationen bei der anmeldung und dem melden nach fast 2 jahren.
ganz lieben dank,

nils


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