Nachträgliche Erhebung der Steuer

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 7196 Tagen) @ ThomasTR

»Hallo Thomas

da die Stadt Trier die ZWSt zum 01.01.2007 eingeführt hat und in der Satzung die Steuerpflicht nur für volle Monate besteht, fällt für Dich überhaupt keine ZWSt an.

Allerdings, einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen. Eine Wohnung kann man nur beim Vermieter kündigen. Eine Nebenwohnung wird abgemeldet - das ist allerdings nur dann zulässig, wenn man dort ausgezogen ist. Bewohnt man die Wohnung weiter, ohne dort gemeldet zu sein, wird nicht nur die ZWSt trotzdem fällig. Es kann auch ein Bußgeld geben.

Wenn das mit der Abmeldung aber Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen entspricht, ist es in Ordnung. so wie Yvonne geschrieben hat: Vordruck bis einschließlich Angaben zur Steuerpflicht ausfüllen und an die Stadt schicken.

Noch Fragen

Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion