Nachträgliche Erhebung der Steuer
Hallo Nils,
Die Information der Stadt Nürnberg lag vor (öffentliche Bekanntmachung der Steuer) - damit hat die Stadt ihrer gesetzliche Pflicht Genüge getan. Da ist nichts einklagbar, Trägheit oder Saumseligkeit der Verwaltung kann man nur bei Fristüberschreitungen geltend machen.
Ansonsten; Nach gängiger Rechtsprechung bist Du mit Nebenwohnung bei den Eltern nicht steuerpflichtig - als steuerrechtlichen Zweitwohnsitz kann man das wohl auch nicht bezeichnen
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Gruß
Cusanus
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ThomasTR,
18.02.2007
- Nachträgliche Erhebung der Steuer -
Yvonne Winkler,
19.02.2007
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valswasser,
01.01.2008
- Nachträgliche Erhebung der Steuer - Christian, 02.01.2008
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valswasser,
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Christian,
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- Nachträgliche Erhebung der Steuer - ThomasTR, 19.02.2007
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Yvonne Winkler,
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