Berechnungsgrundlage kleinrechnen

Daniel, Freitag, 29.01.2016 (vor 3264 Tagen)

Hallo Leute,

ich habe im Haus meiner Eltern einen Nebenwohnsitz
ohne Mietvertrag. Die Kommune will die Zweitwohnungs-
steuer nach einem Pauschalverfahren berechnen.

Kann ich mit meinen Eltern einfach einen Mietvertrag
mit einer sehr geringen (symbolischen) Miete abschließen,
so dass die Zweitwohnungssteuer nach der geringen Miete
berechnet wird?

z.B.
Jahreskaltmiete für die gesamte Wohnung: 12€
Zweitwohnungssteuer 10% von 12€, also 1,20€

Was haltet Ihr davon?

Daniel


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