Berechnungsgrundlage kleinrechnen

Alfred @, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3239 Tagen) @ Daniel

Hauptargument bleibt die fehlende Inhaberschaft. Dagegen sollte sich Dein Widerspruch hauptsächlich richten. Dafür gut verwendbar sind die BVerwG Urteile vom
13.05. 2009 - 9 C 8.08
13.05.2009 – 9 C 7.08
17.09.2008 - 9 C 14.07.
Nachzulesen in der Datenbank des BVerwG.

Auf die fehlerhafte Berechnung sollte man hinweisen. Die Dürrenberger Satzung sieht allerdings keine Trennung bei gemeinschaftlicher Nutzung vor. Das ist zwar konsequent, aber ob es vor Gericht standhält sei dahingestellt.

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