Berechnungsgrundlage kleinrechnen

Daniel, Mittwoch, 24.02.2016 (vor 3239 Tagen) @ Alfred

Hallo,

ich habe jetzt einen Bescheid erhalten.

Was mich zunächst wundert: Ich hatte im
Formular angegeben, dass ich 10m² selbst
nutze, 14m² gemeinschaftlich genutzt
werden, und 3 Personen im Haus sind.

Die Stadt hat bei der Berechnung der Steuer
24m² zugrundegelegt, damit werden die 14m²
gemeinschaftlich genutzter Raum voll
besteuert. Ist das so in Ordnung?

Wo kann ich das Urteil des BVerwG (die
Inhaber-Argumentation) nachlesen?

Daniel


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