Berechnungsgrundlage kleinrechnen
Hallo,
ich habe jetzt einen Bescheid erhalten.
Was mich zunächst wundert: Ich hatte im
Formular angegeben, dass ich 10m² selbst
nutze, 14m² gemeinschaftlich genutzt
werden, und 3 Personen im Haus sind.
Die Stadt hat bei der Berechnung der Steuer
24m² zugrundegelegt, damit werden die 14m²
gemeinschaftlich genutzter Raum voll
besteuert. Ist das so in Ordnung?
Wo kann ich das Urteil des BVerwG (die
Inhaber-Argumentation) nachlesen?
Daniel
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Daniel,
29.01.2016
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29.01.2016
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