Berechnungsgrundlage kleinrechnen

Alfred @, Freitag, 29.01.2016 (vor 3882 Tagen) @ Daniel

Wäre natürlich gut,
1. die Kommune und
2. den Sachstand
zu kennen.

ich habe im Haus meiner Eltern einen Nebenwohnsitz
ohne Mietvertrag. Die Kommune will die Zweitwohnungs-
steuer nach einem Pauschalverfahren berechnen.

Du bist allenfalls für das Haus Deiner Eltern mit Nebenwohnung registriert. Das allein begründet keine Steuerpflicht. Steuerpflichtig wärst Du nur als Inhaber (z.B. Mieter) der Nebenwohnung

Kann ich mit meinen Eltern einfach einen Mietvertrag
mit einer sehr geringen (symbolischen) Miete abschließen,
so dass die Zweitwohnungssteuer nach der geringen Miete
berechnet wird?
z.B.
Jahreskaltmiete für die gesamte Wohnung: 12€
Zweitwohnungssteuer 10% von 12€, also 1,20€
Was haltet Ihr davon?

Gar nichts. Damit begründest Du Deine Steuerpflicht.

Und: Kleinrechnen funktioniert überhaupt nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion