Berechnungsgrundlage kleinrechnen
Danke erstmal!!!
Ich bin erst jetzt zum Antworten gekommen.
Ich gehe inzwischen davon aus, dass ich nicht
steuerpflichtig im Sinne der Satzung bin, da ich
kein "Inhaber" bin.
Die Kommune ist Bad Dürrenberg: Satzung Formular
(Direkte links sind leider nicht möglich.)
Ich habe im Formular unter 4.3 beides angekreuzt, Punkt 7 ausgefüllt,
und die Situation in einem Beiblatt geschildert. Eine Woche später
(am 29.1.) fragte mich ein Mitarbeiter der Kommune telefonisch, ob in
dem Haus Bad und Küche vorhanden sind. Dies bejahte ich. Er argumentierte
dann, dass es sich durch das Vorhandensein von Bad und Küche im Haus
um eine Zweitwohnung im Sinne der Satzung handelt, und ich somit Punkt 4
falsch angekreuzt habe. Er würde das auf meiner Steuererklärung ändern
und Punkt 6 ergänzen. Ich entgegnete ihm, dass ich zunächst die Satzung
lesen will. Ich vermute, dass er den letzten Punkt unter 6.2 angekreuzt
hat.
Ich will jetzt auf den Bescheid warten, und dann in Widerspruch gehen.
Vermutlich werde ich zunächst den Fragebogen (siehe Ende von 6.2 des
Formulars) erhalten.
Was mich nur mal interessiert: Warum wird in dem Formular Punkt 4
abgefragt, wo doch Bad und Küche laut Satzung irrelevant sind.
Daniel
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29.01.2016
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