Tegernsee

Rebell @, Mittwoch, 25.11.2020 (vor 1340 Tagen) @ Tegernsee
bearbeitet von René, Donnerstag, 26.11.2020

Danke für die Antwort. Meine Fragen beantwortet dies nicht. Kennen Sie Herrn RA Hermes

Ja der ist mir nicht unbekannt - ist erreichbar tägl. etwa ab 10:00 Uhr sofern nicht bei einer Gerichtsverhandlung - mir ist sogar die Tel. [Telefon entfernt] bekannt

und gibt es gerichtliche Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München gegen Tegernsee, die noch nicht entschieden sind,

ja es konnte eben am 13.10.vom Gericht nicht geklärt werden, da wohl das von der Stadt Tegernsee auch zu spät vorgelegte Gutachten bezweifelt worden ist gab es kein Urteil und ist in der Sache M 10 K 19.176 noch nicht entschieden. Hier besteht noch Aufklärungsbedarf, ob für die Berechnung der fiktiven Jahresnettokaltmiete die richtige ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen wurde. so das Fazit bei der Verhandlung.*)

oder wissen Sie es gar nicht.

Ihre Vermutung ob ich als Dummkopf nichts wisse ehrt mich natütlich ganz besonders.

Bitte nur antworten, wenn Sie wirklich Ahnung haben, anderenfalls werde ich versuchen, selbst bei Gericht nachzufragem.

Ob das Gericht wohl eine ausführlicher Antwort geben wird- bitte versuchen Sie es selbst, in der Regel gibts über laufende Verfahren kaum vom GEricht für Presse eine Auskunft-

*)einer von vielen Knackpunkten in allen bayerischen Satzungen ist die Bemessungsgrundlage - da in der Regel diese "geschätzt" wird- da eben rechtliche Grundlagen fehlen so wie im Mieterschutzgesetz kann ein Vermieter nur einen Mietpreis fordern, den ein amtlich anerkannter Sachverständiger ausgearbeitet hat- und das geht nicht ohne die Wohnung betreten zu haben. Dieses hat wohl der Gutachter für Tegernsee nicht so vollzogen - also mit einem Gefälligkeitsgutachten hat man mal wieder willkürlich versucht den Steuerzahler übers Ohr zu hauen.
Der Betroffene hat sich mit Widerspruch und Klage zur WEhr gesetzt, all jene die meckern und nichts unternehmen bzw. einfach zahlen, möchten von solchen Prozessen Vorteile geniessen ohne Prozessrisiko zu tragen??????????? das ist das Dilemma rund um die Zweitwohnungssteuer!!!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion