Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Sarah5 @, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6906 Tagen) @ Angelika

Das ist total Quatsch, das Studenten zahlen müssen!!!!
Ich bin selber Studentin und werde (wenn es sein muss)bis vors Gericht ziehen, denn so eine Abzocke lässt sich hoffentlich kein normal denker Mensch gefallen!

Studenten müssen laut Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg keine Zweitwohnsteuer zahlen, wenn sie bei ihren Eltern nur ein Zimmer bewohnen. Steht den Studenten bei ihren Eltern dagegen eine abgeschlossene Wohnung mit einem Bad und einer Kochnische zur Verfügung, kann die Zweitsteuer eingefordert werden.
Az.: 5 A 118/04

Und hier noch ein Beispiel, was ich gefunden habe:

Für eine «Studentenbude» muss keine Zweitwohnungssteuer bezahlt werden. Ist der Studierende mit seinem Hauptwohnsitz noch bei den Eltern gemeldet, dann darf die Universitätsstadt keine Steuern verlangen. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg (Az.: 5 A 118/04), berichtet die in Köln erscheinende Zeitschrift «Capital» (Ausgabe 11/2005). Voraussetzung ist, dass der Student bei den Eltern nicht tatsächlich über eine eigene Wohnung mit Küche und eigenem Bad verfügt.
Das Gericht stellte fest, dass für eine Zweitwohnung erstmal eine Erstwohnung nötig ist. In dem verhandelten Fall hatte eine Studentin gegen die Stadt Lüneburg geklagt, die von ihr Zweitwohnungssteuer verlangte. Im Hauptwohnsitz war sie in Celle gemeldet, wo sie ein Zimmer in der Wohnung der Mutter bewohnte. Die Richter entschieden für die Klägerin. Denn das Kinderzimmer sahen sie nicht als Erstwohnung der Studentin an.


Also als Student nicht zahlen!!! Bezieht euch auf diesen Auszug!


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