Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Christian @, Grafschaft, Mittwoch, 08.03.2006 (vor 6596 Tagen) @ ResignierterZWS-Zahler

Liebe Sarah5

bitte nicht resignieren. Wenn du für dich wegen des finanziellen Risikos den Rechtsweg (der ja auch Erfolg haben kann)ausgeschlossen hast, nehme den politischen Weg. Schuld ist nämlich nicht die Verwaltung, sondern der Gesetzgeber, in deinem Fall: die Stadträte. Und das sind (Partei)politiker.

Suche dein "Mitglied des Bundestages" auf und mache ihr/ihm die Hölle heiß! Das kostet zwar auch etwas (Zeit und Nerven). Aber du hast auch etwas zu bieten: Deine Stimme! Lasse dich nicht abspeisen und sie/ihn nicht von der Kette!

Und nutze den melderechtlichen Wohnungsbegriff in der Satzung, um so zu argumentieren wie die Kläger in Hannover und Düsseldorf. Du hast viele geschützte Rechte (Familie, Heimat, Ausbildung usw.) auf die du dich berúfen kannst. Für den Rechtsweg kann es in deinem Fall allerdings schon zu spät sein, aber selbst dann gibt es noch Möglichkeiten.

Aber argumentiere nicht mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die ist bei jedem lebenden Menschen vorhanden, und für eine Aufwandssteuer ist keine BESONDERE wirtschaftliche Leistuzngsfähigkeit erforderlich. Wer an einem Automanten spielt, Sekt trinkt, raucht, tankt usw. zahlt auch Aufwandssteuer - er merkt es nur nicht.

Und was die Richter angeht - sie mögen ihre Launen haben, aber sie sprechen Recht. Man muss nur die richtige Frage stellen.


Also, Kopf hoch und mehr Vertrauen in den Rechtsstaat.


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