Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

christian @, Grafschaft, Mittwoch, 08.03.2006 (vor 6647 Tagen) @ thomas

» was spricht dagegen seinen zweitwohnsitz einfach in die universitätsstadt zu verlegen:
» dann verliere ich mein wahlrecht in meiner heimatstadt, der ich
» kommunalpolitisch deutlich mehr verbunden bin.
» also gilt die abwägung, demokratie oder zweitwohnsitzsteuer>!

Grundsätzlich gilt das Melderecht. Und jeder hat ein Recht auf Heimat (s. GG). Wird das durch die "Zweitwohnungssteuer" eingeschränkt kann man klagen (mit Erfolg, wie man sieht).

Nicht nur berufstätige Ehemänner haben Grundrechte, auch studierende "Kinder". Der Fehler der meisten Zweitwohnungssteuersatzungen liegt in der Anknüpfung an das Melderecht, damit können sie jetzt ausgehebelt werden. Kann allerdings dauern, da ich persönlich auch nicht an die Einsicht finanziell notleidender Stadträte glaube.

Aber eine Bitte: Mehr Vertrauen in die Demokratie - sie funktioniert, auch wenn es manchmal (ein bisschen>) länger dauert. Schneller ginge es anders, aber das will ich zumindest nicht.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion