Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

Christian @, Donnerstag, 08.06.2006 (vor 6555 Tagen) @ Lasse

Hallo Lasse
» Muss ich jetzt auch Zweitwohnungsteuerzahlen, oder bin ich davon befreit,
» weil ich sie ja bei meiner Mutter habe> Student bin ich ja auch noch.


Die Stadtkämmerei sagt intern dazu:
„Zimmer von minderjährigen oder sich noch in Ausbildung/Studium befindlichen Kindern in der elterlichen Wohnung.
Bei dieser durchaus häufig anzutreffenden Konstellation ist sehr umstritten, ob die Kinder tatsächlich „Inhaber“ des Zimmers sind. ... Ausführlich nimmt zu dieser Frage das VG Gelsenkirchen im Urteil vom 05.12.2002 Stellung und spricht Kindern (auch bereits erwachsenen) an Zimmern in der Wohnung der Eltern ein Verfügungsrecht ab, da die Kinder keinen Besitz an den Räumen erwerben . Dies wird insbesondere dadurch begründet, dass sich unterhaltsbedürftige Kinder in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu den Eltern befinden.
Die Kämmerei wird, solange keine gegensätzlichen Entscheidungen zu beachten sind, dieser Rechtsansicht folgen.“

Bisher gibt es keine gegensätzlichen Entscheidungen. Du wirst also keineZWSt zahlen müssen. Ich kenne allerdings die Münchner Steuererklärung nicht. Deswegen der Rat: aufpassen beim Ausfüllen. Auf jeden Fall bereits in der Steuererklärung eintragen, dass die gemeldete Nebenwohnung in München keine Zweitwohnung ist. Dazu angeben: "Siehe Urteil VG Gelsenkirchen, 16 K 3699/01 vom 05.12.2002". Bei weiteren Fragen zum Ausfüllen; bitte hier melden.

Wenn dann wider Erwarten trotzdem ein Steuerbescheid kommt, sofort Widerspruch einlegen. Dazu ggf. noch mal melden.

Viele Grüße und viel Erfolg beim Studium.


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