Zweitwohnsitzsteuer für Studenten

ResignierterZWS-Zahler @, Sonntag, 29.01.2006 (vor 6685 Tagen) @ Sarah5

» Bezieht euch auf diesen Auszug!

Das dürfte in den meisten Fällen nicht klappen. Wie hier schon häufiger zu lesen war, drehen das viele Städte so, dass sie den melderechtlichen Wohnungsbegriff in ihre Satzung aufnehmen und dann argumentieren, das Lüneburger Urteil sei eben darum für sie nicht anwendbar.

Viel eher sehe ich die Chance, über die bei (den meisten) Studenten nicht vorhandene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu argumentieren (Zweitwohnsitzsteuer = Steuer, die auf besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit abzielt => auf Studenten nicht anwendbar, da ZW notwendig, um am Studienort überhaupt studieren zu können und eben nicht Zeichen dieser besonderen Leistungsfähigkeit).


Problem dürfte jetzt aber eben wieder in dieser nicht vorhandenen Leistungsfähigkeit liegen:

- Die Stadt/Gemeinde lehnt den Widerspruch mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen ab.

- Um an dieser Stelle überhaupt noch eine Chance zu haben, braucht man spätestens jetzt einen Anwalt. Da eine Rechtschutzversicherung mit Verwaltungsrechtschutzmodul bei den meisten Haushalten leider nicht zur Standardausrüstung gehört, werden sich den Anwalt die wenigsten Studenten leisten können. OK, wenn man später recht bekommt, kann man vielleicht das Geld zurückbekommen, aber ist das bei den Launen diverser Richter wirklich gesichert>

- Viele werden jetzt in der gleichen Situation stehen wie ich: Für die verbleibenden zwei Jahre Studium fallen noch etwa um die 200 Euro Zweitwohnsitzsteuer an. Ein Anwalt (mit evtl. Prozess vor Gericht) wird diese Summe IMHO deutlich übersteigen, falls man verliert.

- Es verbleiben jetzt folgende Möglichkeiten:
a) 200 Euro zahlen und man hat seine Ruhe.
b) Es auf einen Prozess ankommen lassen, bei dem man entweder ein Vielfaches der 200 Euro (eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite), einen Teil dieses Vielfachen (wenn der Richter sich überlegt, jeder zahlt seine eigenen Kosten) oder mit Glück gar nichts zahlen muss. Von dem mit einem Prozess verbundenen Stress ganz zu schweigen.

- Für die meisten Studenten (ohne Rechtschutzversicherung) düfte damit die Sache klar sein: Mit der Faust in der Tasche zahlen. Letzteres aber bitte erst, wenn man durch eine ausreichende Anzahl Widersprüche die Verwaltungskosten gehörig in die Höhe getrieben hat. Wobei letzteres bei einer hinreichenden Anzahl Widersprüche verschiedener Leute auch nicht mehr der Fall ist, wenn die Stadt dazu übergehen kann, "Serienbriefe" als Antworten zu verschicken...


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