ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?

toka, Dienstag, 27.04.2021 (vor 1340 Tagen) @ Rebell

Vieleicht auch noch über einen Bauantrag eine Nutzungsänderung genehmigen lassen, damit diese "Wohnung" gewerbliche Nutzung nachweisbar ist - entfällt die Zwst.

Ja, darüber bin ich mit der Vermietung auch im Gespräch, da es ja auch einen anderen Mietvertrag bedarf. Prinzipiell sollte das aber kein Problem sein, da dass Grundstück schon als Gewerbefläche deklariert ist (im Bauplan) und neben den wenigen Wohnungen schon jetzt einige gewerblich genutzte Büros im Gebäude sind. Wäre das aber prinzipiell etwas was ich auch selber beim Bauamt beantragen kann für die einzelne Wohnung?

Trotzdem ist manchmal Vorsicht geboten, denn es kommt immer auf die Hebesätze bei der Gewerbesteuer an - ist in touristischen Regionen oft viel höher - da ist manchmal die Zweitwohnungssteuer nur ein Klacks gegenüber der Gewerbesteuer -da hat sich schon mancher geirrt - zwar die Zwst erspart -aber bei der Gewerbesteuer wurde er dann geschröpft!

Guter Punkt, ja. Aktuell ist die Firma im Grunde nur ein paar Straßen weiter im Hauptwohnsitz in derselben Stadt. Daher würde sich der Hebesatz nicht ändern. Generell mag es aber daher sinnvoll sein, den Firmensitz eher außerhalb zu haben und dann in der Stadt eine Zweitwohnung zu mieten (so hab ich das zumindest verstanden).

Gruß,
Toka


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