ZWS bei Untervermietung der Zweitwohnung an Firma?

Rebell @, Dienstag, 27.04.2021 (vor 1067 Tagen) @ toka

Guter Punkt, ja. Aktuell ist die Firma im Grunde nur ein paar Straßen weiter im Hauptwohnsitz in derselben Stadt. Daher würde sich der Hebesatz nicht ändern. Generell mag es aber daher sinnvoll sein, den Firmensitz eher außerhalb zu haben und dann in der Stadt eine Zweitwohnung zu mieten (so hab ich das zumindest verstanden).

Gruß,
Toka

Es ist zusätzlich zu prüfen, denn häufig wird im Baurecht eine Wohnung im Gewerbe- oder Industriegebiet nur akzeptiert Es muß als Wohnung für den Betriebsinhaber oder des Betriebsleiters- dienlich sein, da eben dort die Grundstücke wesentlich günstiger sind - will der Gesetzgeber keine Konflikte mit Wohnungen in solchen Gebieten.
Es kann oft zu Problemen führen, dass eine Wohnung an Nicht-Betriebsangehörige gar nicht vermietet werden darf.
Räumlichkeiten somit Zweckentfremden - beziehen und danach böse Überraschung kann teuer werden- daher - sofern als Wohnung genehmigt - vorab klären eventuell Nutzungsänderung genehmigen lassen.


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